Bekanntmachung über Handelsschutzmaßnahmen 2023/16: anti
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Bekanntmachung über Handelsschutzmaßnahmen 2023/16: anti

Aug 12, 2023

Aktualisiert am 29. August 2023

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Diese Mitteilung wurde ursprünglich am 29. August 2023 mit Wirkung zum 30. August 2023 veröffentlicht.

Diese öffentliche Bekanntmachung wird vom Minister gemäß Verordnung 101C(2)(a) der Trade Remedies (Dumping and Subsidisation) (EU Exit) Regulations 2019 („die Verordnungen“) veröffentlicht.

Die öffentliche Bekanntmachung:

Der Einfuhrzoll (der Antidumpingzoll) auf die Waren, die durch die Steuermitteilung 2020/17 in Kraft treten, wird gemäß dieser öffentlichen Bekanntmachung ab dem 7. Oktober 2022 geändert.

Der Antidumpingzoll, der auf den Nettopreis frei Grenze, vor anderen Einfuhrzöllen, auf die aus Brasilien, dem Iran und der Russischen Föderation in das Vereinigte Königreich eingeführten Waren gilt, bleibt bei den in Tabelle 1 aufgeführten Sätzen :

Um sich für den Zollsatz zu qualifizieren, der auf Waren gilt, die von einem in Tabelle 1 genannten Exporteur in Übersee hergestellt werden, muss bei der Einfuhr der Waren eine gültige Handelsrechnung mit einer beigefügten Erklärung unter Verwendung des Dokumentcodes D008 beim HMRC vorgelegt werden.

Die folgende Erklärung muss von einem Beamten des Unternehmens, das die gültige Handelsrechnung ausstellt und dessen Name und Funktion identifizierbar ist, ausgefüllt, verfasst und unterzeichnet werden:

„Ich, der Unterzeichnete, bestätige, dass die in dieser Rechnung aufgeführte [Menge] der für den Export in das Vereinigte Königreich verkauften [Waren] von [Name und Adresse des Unternehmens] ([Zusatzcode]) in [Land] hergestellt wurde.“ Ich erkläre, dass die in dieser Rechnung gemachten Angaben vollständig und richtig sind.

Datum:

Unterschrift:

Name gedruckt):"

Wird keine Rechnung vorgelegt oder die Erklärung nicht abgegeben, ist der Restbetrag (bei allen anderen Überseeexporteuren) der für die Ware geltende Zollbetrag.

Der Antidumpingzoll gilt für:

Bestimmte Flacherzeugnisse aus Eisen, nichtlegiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, auch in Rollen (einschließlich „auf Länge geschnittene“ und „Schmalbanderzeugnisse“), nur warmgewalzt, nicht plattiert, plattiert oder beschichtet.

Folgende Produktarten sind ausgeschlossen:

Produktkategorien, die einem Antidumpingzoll unterliegen, werden unter den folgenden UK Global Tariff (UKGT)-Warencodes in das Vereinigte Königreich importiert:

Der durch diese öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzte Antidumpingzoll auf das Produkt tritt am 7. Oktober 2027 außer Kraft.

Die TRA wird interessierte Parteien so rechtzeitig über das Auslaufen des Antidumpingzolls informieren, dass sie einen Antrag auf Auslaufüberprüfung stellen können.

Der durch die Steuermitteilung 2020/17 in Kraft getretene Antidumpingzoll auf bestimmte warmgewalzte Flach- und Coilerzeugnisse mit Ursprung in der Ukraine wird am 29. August 2023 aufgehoben.

Der Antidumpingzoll auf bestimmte warmgewalzte Flach- und Coilerzeugnisse mit Ursprung in der Ukraine wurde erstmals gemäß der Steuermitteilung 2020/17 erhoben und galt bis zum 31. August 2022 weiter, als er durch die Handelsrechtsmitteilung 2022/05 und später ausgesetzt wurde durch die Bekanntmachung über Handelsschutzmaßnahmen 2023/06. Der Antidumpingzoll auf bestimmte warmgewalzte Flach- und Coilprodukte mit Ursprung in der Ukraine wird nun ab dem 29. August 2023 (dem Tag, an dem der Außenminister diese öffentliche Bekanntmachung veröffentlichte) aufgehoben. Dies steht im Einklang mit Verordnung 97C der Trade Remedies (Dumping and Subsidisation) (EU Exit) Regulations 2019.

Da der Antidumpingzoll auf bestimmte warmgewalzte Flach- und Coilerzeugnisse mit Ursprung in der Ukraine nicht mehr gilt, Bekanntmachung über Handelsabhilfemaßnahmen 2023/06: Aussetzung des Antidumpingzolls auf bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem, oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Ukraine wurde durch diese Mitteilung widerrufen.

Am 24. Juni 2022 leitete die Trade Remedies Authority eine Übergangsüberprüfung des Antidumpingzolls auf bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in Brasilien, Iran, der Russischen Föderation und der Ukraine ein (Einleitungsbekanntmachung). TD0026).

Die TRA führte die Übergangsüberprüfung gemäß Bestimmung 100 der Verordnungen durch.

Gemäß Bestimmung 99A(1)(a) der Verordnung prüfte die TRA, ob das Dumping der Waren wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würde, wenn der Zoll nicht mehr erhoben würde (die „Bewertung der Dumpingwahrscheinlichkeit“). Gemäß Bestimmung 99A(1)(b) der Verordnung prüfte die TRA, ob die Schädigung britischer Hersteller bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würde, wenn die Anti -Dumpingzölle wurden nicht mehr erhoben (die „Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer Schädigung“).

Zwei inländische Hersteller, ein inländischer Handelsverband, eine Gewerkschaft sowie drei ausländische Regierungen und drei weitere Parteien haben Interesse an der Übergangsüberprüfung bekundet.

Die TRA bewertete den Umfang der Übergangsüberprüfung gemäß den Vorschriften 99A(2)(a)(iii) und 74 der Verordnungen. Die TRA erhielt keinen Antrag auf Überprüfung des Umfangs der Maßnahme und es wurde eine Bewertung durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Umfang für den spezifischen Kontext des Vereinigten Königreichs angemessen blieb. Nach Durchführung der Bewertung entschied die TRA, die Beschreibung der zu überprüfenden Waren oder den Umfang dieser Übergangsüberprüfung nicht zu ändern. Um die Umsetzung der Antidumpingmaßnahme zu unterstützen, wurde die Liste der Warennummern auf die obige Liste aktualisiert.

Nach der Schadenswahrscheinlichkeitsbewertung gelangte die TRA zu dem Schluss, dass der Antidumpingzoll auf Waren mit Ursprung in Brasilien, Iran und der Russischen Föderation ausgeweitet werden sollte. Die TRA kam außerdem zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich sei, dass die Einfuhren der Waren aus der Ukraine in das Vereinigte Königreich gedumpt würden, und dass der Antidumpingzoll auf bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl aus der Ukraine aufgehoben werden sollte.

Weitere Informationen zur Untersuchung finden Sie in der öffentlichen Akte der TRA.

Die TRA empfahl, ab dem 7. Oktober 2022 den Antidumpingzoll auf die Produkte, der durch die Steuermitteilung 2020/17 in Kraft gesetzt wurde, teilweise zu ändern und teilweise aufzuheben. Die TRA empfahl, den Antidumpingzoll auf bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, unlegiertem oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in:

Die TRA gab die Empfehlung gemäß den Bestimmungen 100 und 100A der Verordnung ab.

Nach Prüfung der erneuten Prüfung der TRA hat der Minister für Wirtschaft und Handel die Empfehlung der TRA gemäß Verordnung 101C(2)(a) der Trade Remedies (Dumping and Subsidisation) (EU Exit) Regulations 2019 angenommen.